Widerspricht Eigentums- und Vertragsfreiheit
In der Stadt Luzern droht die Einführung des Vorkaufsrechts. Die AWG Luzern sagt dazu klar Nein und kritisiert den «Angriff auf einen zentralen Kernwert unserer Gesellschaft und Wirtschaft.»
Die wirtschaftspolitische Organisation AWG (Aktiv in Wirtschaft und Gesellschaft) bezeichnet die Eigentums- und die Vertragsfreiheit als zwei der wichtigsten Säulen des Schweizer Rechtssystems, der liberalen Wirtschaftsordnung und des gesellschaftlichen Wertesystems. «Es irritiert richtiggehend, dass eine Behörde nur schon auf die Idee kommt, diese zentralen Werte mit dem Vorkaufsrecht auszuhebeln»: AWG-Präsident Josef Wyss reagiert damit auf den Antrag des Stadtrates, am 14. Juni 2026 das Vorkaufsrecht einzuführen. «So weit darf es nicht kommen!»
Das würde dirigistisch und teuer
Die Folgen des Vorkaufsrechts wären fatal: Käuferschaft und Verkäuferschaft könnten sich nicht mehr frei und abschliessend auf ein Liegenschaftsgeschäft einigen. Die Stadt Luzern müsste für jeden Verkauf konsultiert werden. Sie könnte dann den Verkaufsvertrag prüfen und erst nach drei Monaten entscheiden, ob sie die Liegenschaft selbst übernehmen und verbilligt vermieten will. So würde die Stadt eine Allmachtstellung Richtung Verstaatlichung des Wohnpolitik erhalten. Jede Familie und jede Unternehmung wäre damit am Gängelbad der Stadt. Dazu kommt, dass diese teuren Investitionen von den Steuerzahlenden finanziert werden müssten.
Markt und Genossenschaften spielen lassen
«Mit dem Vorkaufsrecht begibt sich der Stadtrat Luzern auf einen Irrweg», so Wyss. Es gibt keinen Grund den freien Markt nicht spielen zu lassen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Stadt die bessere Immobilienentwicklerin als Private oder Branchenprofis sei. Im Übrigen gibt es auch keinen Grund, um die Handlungsfreiheit der Genossenschaften durch die Stadt einzuschränken oder zu bevormunden.
Mit dem Vorkaufsrecht begibt sich der Stadtrat Luzern auf einen Irrweg.
Josef Wyss, Präsident AWG
Bild: Sergey Guk

