Klares Nein der AWG-Basis zum Spitalgesetz

Josef Wyss, AWG Präsident
73.8 Prozent der AWG-Mitglieder sagen in einer Basisumfrage Nein zum Spitalgesetz. Der starre Leistungskatalog auf Gesetzesstufe widerspricht der unternehmerischen Führung der Luzerner Spitäler und dem Patientenwohl. Qualität im Spital braucht ein Minimum an Erfahrung und Fallzahlen. Es muss nicht alles an allen Standorten angeboten werden.
Sind Sie für oder gegen das revidierte Luzerner Spitalgesetz über das am 18. Mai 2025 an der Urne abgestimmt wird? Diese Frage wurde den 501 Mitgliedern der wirtschaftspolitischen Organisation AWG (Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaft und Gesellschaft) gestellt. Das Ergebnis der schriftlich und anonym durchgeführten Umfrage fällt deutlich aus: 65 Mitglieder stimmten für die Ja-Parole, 183 Mitglieder für die Nein-Parole gemäss Antrag des Vorstandes. Das entspricht einem Nein-Stimmenanteil von 73,8 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei sensationellen 52.49 Prozent.
Gebt Spitälern Flexibilität!
Was den AWG-Vorstand – und offensichtlich auch die Mitgliederbasis – beim Spitalgesetz stört, ist die Festschreibung des Leistungskatalogs für alle Spitalstandorte auf Gesetzesstufe. «Dieser starre Leistungskatalog nimmt dem Verwaltungsrat und der Spitalleitung die unternehmerische Verantwortung, auf aktuelle Bedürfnisse und Veränderungen reagieren zu können», sagt AWG-Präsident Josef Wyss. «Eine gute und finanzierbare Gesundheitsversorgung des ganzen Kantons ist nur möglich, wenn Verwaltungsrat und Spitalleitung beim Leistungsangebot laufend flexibel reagieren können.»
Im Interesse der Patienten
Der Verzicht auf eine obligatorische Verankerung des Leistungskatalogs liegt auch im Interesse der Patientinnen und Patienten. «Qualität im Gesundheitswesen gibt es nur, wenn die Spitäler sinnvolle Fallzahlen und somit die nötige Erfahrung haben», so AWG-Präsident Wyss.
Aber auch aus Sicht der Steuern und Prämien muss das Spitalgesetz abgelehnt werden. Ein gesetzlicher Leistungskatalog mit Fesseln treibt automatisch die Kosten und damit auch die Prämien in die Höhe. «Wir können nicht immer über die hohen Gesundheitskosten jammern, wir müssen dort ansetzen, wo wir etwas bewegen können, das ist beim Spitalangebot», so Wyss. Die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit war der Grund des Referendums des AWG-Vorstands im Rahmen eines überparteilichen Komitees. «Ein Leistungsauftrag gehört einfach nicht ins Gesetz - das wäre eine unnötige Regulierung.»

Basis stützt den Vorstand
Der 12köpfige Vorstand der AWG ist über das Ergebnis der Basisbefragung erfreut, wie Präsident Josef Wyss festhält: «Unsere Mitglieder stützen den Kurs des Vorstandes – und zwar deutlich.»
Da nicht alle Mitglieder mit dem Referendumsentscheid des Vorstandes einverstanden waren, wurde die Parolenfassung mittels Umfrage der Basis übertragen. Die AWG führt ab und an Mitgliederumfragen zu brisanten oder grundsätzlichen Themen durch. «Wir freuen uns über den klaren Sukkurs unserer Basis, respektieren aber auch die Haltung der Minderheit und werden uns im Abstimmungskampf fair verhalten», so Wyss.