Referendum gegen das Spitalgesetz Unterschreiben – und Bogen einschicken
Der Vorstand der AWG Kanton Luzern hat im Rahmen eines überparteilichen Komitees aus Wirtschaft und Politik das Referendum gegen das kantonale Spitalgesetz ergriffen.
Unternehmerisch und volkswirtschaftlich falsch ist das starre Festschreiben des Leistungskatalogs auf Gesetzesstufe. Demnach werden die drei Spitalstandorte Luzern, Sursee, Wolhusen gezwungen, überall das volle Leistungsangebot (Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, reduzierte Intensivstation, interdisziplinäre 24-Stunden-Notfallstation) anzubieten.
Diese gesetzlichen Fesseln nehmen dem Verwaltungsrat LUKS die unternehmerische Verantwortung auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Damit werden auch unnötig die Gesundheits- und Prämienkosten in die Höhe getrieben. Statt nur über die Kostensteigerung zu jammern, gilt es dort anzusetzen, wo man etwas bewirken kann – konkret beim kantonalen Spitalgesetz!
Deshalb unterstützt der AWG-Vorstand das Referendum, akzeptiert aber auch andere Positionen. Der Vorstand dankt für das möglichst rasche Unterzeichnen des Referendums mitteln ausdruckbarem Bogen.
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Tags: Spitalgesetz